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   BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89   

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https://dejure.org/1991,8660
BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89 (https://dejure.org/1991,8660)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1991 - VII R 65/89 (https://dejure.org/1991,8660)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - VII R 65/89 (https://dejure.org/1991,8660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode - Ermittlung des Zollwerts von Pflanzen, die aus zur Verfügung gestelltem Basispflanzgut im Ausland im Wege der Vermehrung gewonnen worden sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89
    Er ist daher nicht nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89
    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat in seinem Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) auf eine Vorlagefrage des FG München entschieden: "Bei einem Kaufgeschäft über Erntesaatgut, zu dessen Erzeugung vom Käufer geliefertes Basissaatgut verwendet wurde, sind für die Ermittlung des Zollwerts dem gezahlten oder zu zahlenden Preis gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziffer i Zollwertverordnung 1980 Lizenzgebühren für die Vermehrung des Basissaatguts, die der Käufer an den Züchter des Basissaatguts für das Erntesaatgut zu entrichten hat, auch dann hinzuzurechnen, wenn die züchterische Leistung im Zollgebiet der Gemeinschaft erarbeitet worden ist.".
  • BFH, 29.07.1975 - VII R 93/73
    Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89
    Er umfaßt den Wert des Rechts zur Vermehrung des geschützten Basispflanzguts und zum Verkauf der daraus gewonnenen Pflanzenstecklinge (vgl. Urteil des Senats vom 29. Juli 1975 VII R 93/73, BFHE 116, 420; ferner: Merkblatt über zollwertrechtliche Behandlung von Saatgut, das aufgrund eines Vermehrungsvertrages eingeführt wird, abgedruckt bei Zepf, a.a.O., Teil V M 1, hier: Ziffer 2.3; ebenso Zepf, a.a.O., Teil IV B Fall 15a Lösungshinweis 1).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

    Als "in der eingeführten Ware enthalten" sind folglich neben den körperlich in der Ware enthaltenen Beistellungen auch die Waren anzusehen, die (wie z.B. Basissaatgut, Abfälle, Reste, Ausschußwaren) zwar nicht unmittelbar in der eingeführten Ware enthalten sind, aber für deren Herstellung verwendet wurden und damit für den Produktionsprozeß notwendig waren (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095; Senatsurteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89, BFH/NV 1992, 213, und Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VII B 254/95, BFH/NV 1997, 80, und vom 9. Januar 1997 VII B 164/96, BFH/NV 1997, 535).
  • BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89 (BFH/NV 1992, 213) bereits näher dargelegt hat, ist die Hinzurechnungsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980 weit gefaßt und in ihrer Anwendung nicht an eine auch nur teilweise körperliche Identität zwischen beigestellten und eingeführten Waren gebunden.

    Eine Abweichung von den Urteilen des BFH in BFH/NV 1992, 213, und des EuGH in EuGHE 1991, I-1095, liegt schon deshalb nicht vor, weil es, wie oben ausgeführt, auf die Person desjenigen, der die als Beistellungen in den Zollwert einzubeziehenden Lizenzgebühren entrichtet oder zu entrichten hat, nicht ankommt.

  • BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96

    Tarifierung von Textilwaren und Lederwaren unter Hinzurechnung des Verschnitts

    Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89 (BFH/NV 1992, 213, 215) ausgeführt, daß die Hinzurechnungsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZollwertVO weit gefaßt (Wert der ... "Materialien, Bestandteile, Teile und dergleichen") und in ihrer Anwendung nicht an eine (teilweise) körperliche Identität zwischen beigestellten und eingeführten Waren gebunden sei.

    Dies - wohl gemerkt -, obwohl das Basissaatgut in dem eingeführten Erntesaatgut körperlich jedenfalls nicht vollständig enthalten ist (vgl. dazu Senat in BFH/NV 1992, 213, 215).

  • FG Düsseldorf, 08.10.1997 - 4 K 1804/92

    Zollnacherhebung wegen nicht angemeldeter Kollektionskosten; Berechnung der

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